Ihr Anwalt Jugendstrafrecht für Kiel – kompetent, vertrauensvoll und einfühlsam
Als erfahrene Fachanwält:innen für Jugendstrafrecht für Kiel und Umgebung wissen wir: Das Jugendstrafrecht zielt auf Erziehung und Resozialisierung ab und berücksichtigt den Entwicklungsstand junger Menschen. Jugendliche (14–17 Jahre) sind nur strafbar, wenn sie die Bedeutung ihres Handelns erfassen; Heranwachsende (18–20 Jahre) können ebenfalls nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn ihre Entwicklung jugendtypisch ist.
Wir stehen Mandant:innen aus Kiel und der Region als kompetente Partner zur Seite und begleiten Ihr Kind durch das gesamte Verfahren – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Dabei nutzen wir die Spielräume des Jugendgerichtsverfahrens, um Eintragungen im Führungszeugnis zu vermeiden, erzieherische Maßnahmen statt Freiheitsstrafen zu erreichen und belastende Hauptverhandlungen vor Gericht zu verhindern.
Unsere Leistungen für Kiel und Umgebung:
- Frühzeitige Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
- Begleitung und rechtliche Beratung bei polizeilichen Vernehmungen
- Strategische Kommunikation mit Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Rechtliche Beratung und vertrauensvolle Ansprechpartner für Eltern und Sorgeberechtigte aus Kiel
- Individuelle Verteidigungsstrategien angepasst an den jeweiligen Fall
- Diskrete und schnelle Bearbeitung auch in eiligen Fällen
Warum wir Ihre erste Wahl sind:
- Fachanwälte für Strafrecht mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht und langjähriger Erfahrung
- Regionale Expertise vor den Hamburger und norddeutschen Jugendgerichten
- Einfühlsame und lösungsorientierte Beratung für Familien aus Kiel und Umgebung in schwierigen Situationen
- Umfassende Kenntnis der Besonderheiten des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und praktische Erfahrung mit Erziehungsmaßregeln und Einstellungsmöglichkeiten
Häufige Vorwürfe, bei denen wir Mandant:innen aus Kiel unterstützen:
- Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung
- Betäubungsmittel- und Drogendelikte
- Schul- oder Gruppendelikte
- Cybercrime und Beleidigung
- Verkehrsdelikte
Kontaktieren Sie uns – wir sind auch für Kiel und Umgebung da!
Jede Stunde zählt, wenn gegen Ihr Kind ermittelt wird. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich – auch aus Kiel und der Region –, damit wir rechtzeitig handeln können und Ihr Kind maximal geschützt wird!
FAQ
Was ist Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht ist ein besonderer Bereich des Strafrechts, der für junge Menschen gilt. Dieser Teil des Strafrechts ist eher auf die Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet als auf die reine Bestrafung.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Beschuldigte im Alter zwischen 14 und 17 Jahren immer. Auf sog. Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren kann es Anwendung finden, wenn bestimmte Kriterien, wie die Persönlichkeit des Beschuldigten und die Umstände der Tat eher jugendtypisch sind.
Was bedeutet „strafmündig“?
Strafmündigkeit meint, dass jemand rechtlich für das Begehen einer Straftat verantwortlich gemacht werden kann. Die Altersgrenze ist in Deutschland 14 Jahre. Bis zu einem Alter von 13 Jahren sind Kinder strafunmündig und werden nicht bestraft.
Warum gibt es das Jugendstrafrecht?
Kriminelle Handlungen im Jugendalter sind oftmals eher ein kurzfristiges Fehlverhalten, weil Jugendliche sich noch in der Entwicklung befinden und das Unrecht und die Schwere ihrer Taten nicht verstehen. Daher zielt das Jugendstrafrecht eher auf die Erziehung und Prävention weiterer Taten.
Wie unterscheidet sich das Jugendstrafrecht vom Erwachsenenstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht sieht meist mildere Sanktionen vor und bietet mehr Möglichkeiten für pädagogische und erzieherische Maßnahmen.
Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
Es gibt Erziehungsmaßregeln, zum Beispiel Weisungen oder das Erzielen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Außerdem gibt es Zuchtmittel, worunter beispielsweise Verwarnungen, Auflagen oder ein Jugendarrest fallen. Bei schwereren Delikten kann auch eine Jugendfreiheitsstrafe verhangen werden.
Braucht man als Jugendlicher einen Anwalt?
Nein, ein Anwalt ist in der Regel nicht zwingend. Ein Anwalt kann aber grundsätzlich herangezogen werden, was sich aus strategischen Gründen in Jugendstrafverfahren sehr empfiehlt. Wenn der Tatvorwurf eine schwere Straftat ist, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger.
Wie läuft ein Jugendstrafverfahren ab?
Die Ermittlungen seitens der Behörden erfolgen recht ähnlich wie im Erwachsenenstrafverfahren. Im Gerichtsverfahren gibt es die Besonderheit, dass die Jugendgerichtshilfe teilnimmt, um die Persönlichkeit und die Lebensumstände des Jugendlichen genau darzulegen. Zudem finden Hauptverhandlungen bei unter 18-jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Kann ein Verfahren gegen einen Jugendlichen eingestellt werden?
Ja, auch im Jugendstrafrecht können Verfahren eingestellt werden. Die Chance hierzu ist in vielen Fällen sogar größer als im Erwachsenenstrafrecht.
Was ist ein Erziehungsregister und wie lange bleibt etwas dort stehen?
In das Erziehungsregister werden strafrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen des Jugendstrafrechts eingetragen. Es dient vor allem dazu, die Entwicklung junger Straftäter nachvollziehen zu können. Eintragungen werden mit Vollendung des 24. Lebensjahres entfernt, soweit keine schweren Eintragungen in das Bundeszentralregister vorliegen.
