Strafverteidigung in Verfahren
der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA / EPPO)
Die Anwälte und Anwältinnen unserer Strafrechtskanzlei mit Sitz in Hamburg verteidigen regelmäßig auch in Strafverfahren, die von der Europäischen Staatsanwaltschaft (kurz: EUStA bzw. EPPO = European Public Prosecutor’s Office) geführt werden – in Hamburg, Norddeutschland und bundesweit. Wir haben umfassende Erfahrung in der Verteidigung von EUStA-Verfahren im Ermittlungsverfahren – denn das erste Ziel ist stets, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Wenn dies im konkreten Fall nicht möglich ist, stehen wir mit Erfahrung und Blick für’s Detail selbstverständlich auch in einer gerichtlichen Hauptverhandlung an Ihrer Seite. Im Mittelpunkt steht dabei stets der wirksame Schutz Ihrer Rechte in komplexen, grenzüberschreitenden Strafverfahren mit oftmals sehr hohen Schadenssummen.
Was macht die Europäische Staatsanwaltschaft?
Die EUStA ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Luxemburg, die Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts verfolgt, etwa Betrug mit EU-Fördermitteln, Korruptionsdelikte, Geldwäsche und grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug. Die Verfahren haben stets einen europäischen Bezug und in aller Regel sind mehrere EU-Mitgliedstaaten involviert.
In Deutschland gibt es fünf Zentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln und München, in welchen insgesamt elf sogenannte Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten. Sie führen eigenständig Ermittlungen durch und arbeiten eng mit nationalen Polizei-, Zoll- und Steuerbehörden zusammen. Sie können dabei umfangreiche Eingriffsmaßnahmen beantragen, zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und verschiedene Überwachungsmaßnahmen. Die EUStA hat eigene Anklagebefugnisse vor den nationalen Gerichten der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, wobei bspw. die EUStA Hamburg nicht zwingend auch vor einem Hamburger Gericht Anklage erheben muss.
Abgrenzung zu OLAF und Eurojust
Bereits vor der EUStA gab es mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Behörde, die Missbrauch von EU-Geldern aufdeckt, jedoch selbst keine Strafverfahren führt. Eurojust mit Sitz in Den Haag koordiniert seit Jahren die Zusammenarbeit nationaler Justizbehörden, unterstützt gemeinsame Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams, JITs) und den Vollzug europäischer Haftbefehle, nimmt aber keine eigene Anklagebefugnis wahr.
Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Kontrolle und Beschuldigtenrechte
Auch wenn die EUStA-VO besondere Vorgaben enthält, richten sich Ablauf und Ermittlungsmaßnahmen im Kern nach der Strafprozessordnung des jeweiligen EU-Mitgliedstaats. Die gerichtliche Kontrolle dessen wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 klargestellt, dass Gerichte im Staat der Vollstreckung einer von der EUStA veranlassten Maßnahme grundsätzlich nur die Durchführung, nicht aber die materiellen Gründe der Maßnahme überprüfen dürfen. Es ist zu erwarten, dass weitere Entscheidungen folgen und den Rahmen der richterlichen Kontrolle und der Verteidigungsmöglichkeiten in EUStA-Verfahren konkretisieren.
Auch die Mehrsprachigkeit des Aktenmaterials, das häufig von Ermittlungsbehörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und damit auf verschiedenen Sprachen zusammengetragen wird, stellt eine Besonderheit in der Verteidigung in EUStA-Verfahren dar. Daneben gilt es, mit grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen und deren rechtlichen Voraussetzungen umgehen zu können.
Typische Vorwürfe und Besonderheiten der Verfahren
In Deutschland betrifft ein großer Teil der EUStA-Verfahren komplexen Umsatzsteuerbetrug, der häufig in Form sogenannter Karussellgeschäfte organisiert ist. Die Verfahren zeichnen sich oft durch hohe Schadenssummen, lange Ermittlungsdauern, umfangreiche digitale Beweismittel und die Beteiligung mehrerer Staaten aus, was eine spezialisierte strafrechtliche Verteidigung zwingend erforderlich macht.
Strafverteidigung in Hamburg, Norddeutschland und bundesweit
Von Hamburg aus verteidigen wir Beschuldigte und Angeklagte in Verfahren der Delegierten Europäischen Staatsanwaltschaft vor Gerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und bundesweit. Wie haben bereits die Verteidigung in EUStA-Verfahren in Düsseldorf, München und mehrfach in Hamburg geprüft.
Gerade bei Durchsuchungen, Arrestmaßnahmen oder der ersten Vorladung durch die Delegierte Europäische Staatsanwaltschaft oder andere Ermittlungsbehörden ist es entscheidend, frühzeitig einen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und insbesondere in der Verteidigung von EUStA-Verfahren erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.
Als Kanzlei für Strafrecht in Hamburg mit umfangreicher Erfahrung in internationalen Strafverfahren stehen wir Mandantinnen und Mandanten in Norddeutschland und deutschlandweit kurzfristig zur Verfügung – persönlich vor Ort oder per sicherer Videokonferenz. Wir analysieren die Beweislage, achten auf die Einhaltung nationaler und europäischer Verfahrensrechte und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA/EPPO)
Was ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA/EPPO)?
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Sie ermittelt in eigener Zuständigkeit und erhebt selbst Anklage. Für Beschuldigte bedeutet das: Die Ermittlungen können grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten zugleich geführt werden.
Welche Straftaten verfolgt die EUStA?
Zuständig ist die EUStA für Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Dazu zählen insbesondere Betrug mit EU-Fördermitteln, grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug ab einem Schaden von zehn Millionen Euro, Zollbetrug, Korruption und Veruntreuung sowie Geldwäsche im Zusammenhang mit diesen Delikten.
Worin unterscheidet sich die EUStA von OLAF und Eurojust?
OLAF führt Verwaltungsuntersuchungen ohne strafprozessuale Befugnisse durch und gibt Erkenntnisse weiter. Eurojust koordiniert die Zusammenarbeit nationaler Behörden, ermittelt aber nicht selbst. Die EUStA hingegen führt eigene Strafverfahren, kann Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Vermögenssicherungen veranlassen und vor nationalen Gerichten Anklage erheben.
In welchen Ländern ist die EUStA tätig?
Die EUStA arbeitet in den Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind beteiligt. Deutschland nimmt von Beginn an teil; Delegierte Europäische Staatsanwälte sind hier an mehreren Standorten tätig.
Vor welchem Gericht wird in einem EUStA-Verfahren angeklagt?
Die EUStA ermittelt europäisch, klagt aber vor dem jeweils zuständigen nationalen Gericht an. In Deutschland gelten damit die Strafprozessordnung und die deutschen Zuständigkeitsregeln. Die Verteidigung findet also vor deutschen Gerichten statt, das Ermittlungsverfahren folgt jedoch europäischen Strukturen.
Was passiert bei einer Durchsuchung durch die EUStA?
Durchsuchungen in Deutschland werden auf Antrag der Delegierten Europäischen Staatsanwälte nach deutschem Recht angeordnet und in der Regel von Polizei oder Zollfahndung vollstreckt. Häufig erfolgen sie zeitgleich in mehreren Mitgliedstaaten. Betroffene sollten die Maßnahme dulden, keine Angaben zur Sache machen und umgehend einen Strafverteidiger einschalten.
Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem EUStA-Verfahren?
Es gelten die Verfahrensrechte der EU-Richtlinien sowie die nationalen Beschuldigtenrechte. Dazu gehören das Schweigerecht, das Recht auf Verteidigerbeistand, das Recht auf Akteneinsicht durch den Verteidiger sowie das Recht auf Dolmetschung und Übersetzung wesentlicher Verfahrensunterlagen.
Was sind typische Vorwürfe in EUStA-Verfahren?
Häufig geht es um Umsatzsteuerkarusselle, Scheinrechnungen, den Missbrauch von EU-Agrar- oder Strukturfördermitteln und unrichtige Angaben bei Zollanmeldungen. Regelmäßig kommt der Vorwurf der Geldwäsche hinzu.
Wie läuft ein EUStA-Ermittlungsverfahren ab?
Nach Eingang eines Anfangsverdachts entscheidet die EUStA, ob sie das Verfahren führt. Ein Delegierter Europäischer Staatsanwalt leitet die Ermittlungen, überwacht von einer Ständigen Kammer in Luxemburg. Am Ende steht die Einstellung, eine vereinfachte Erledigung nach nationalem Recht oder die Anklage vor dem nationalen Gericht.
Wann sollte ich in einem EUStA-Verfahren einen Strafverteidiger einschalten?
So früh wie möglich, im Idealfall unmittelbar nach der ersten Kenntnis von den Ermittlungen. EUStA-Verfahren sind komplex, umfangreich und grenzüberschreitend angelegt. Frühzeitige Akteneinsicht und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie sind entscheidend, um Einfluss auf den Verfahrensgang zu nehmen, bevor sich Vorwürfe verfestigen.

